Gewerbeschein als Student

Gewerbeschein als Student

Veröffentlicht am: 22.11.2019 Autor: Miroslava N.

Wenn du regelmäßig während deines Studiums arbeitest, gibt es neben normalen Arbeitsverträgen auch die Möglichkeit deine Einkünfte zu erhöhen, wenn du selbstständig über einen Gewerbeschein als Student arbeitest.

Kleingewerbe und Steuerfreibetrag

Als Student kann man ein Kleingewerbe anmelden. Die selbstständige Tätigkeit wird norma-lerweise nur beim Studium ausgeführt. Allerdings muss man darauf achten, dass im ersten Jahr dieser Selbstständigkeit nicht mehr als 17.500 € pro Jahr verdienst - also 1460 € pro Monat. Leider gibt es einen Nachteil, und zwar, dass du für dein Kleingewerbe immer eine Steuerer-klärung einreichen musst. Aber keine Sorge! Dem Finanzamt genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei der Arbeit musst du auf Gewerbeschein keine Steuern zahlen. Es gibt eine Regel, dass der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer von 9.168 € (Stand 2019) steuerfrei ist. Also, wenn du durch dein Gewerbe weniger Gewinn im Jahr gewonnen hast, ar-beitest du steuerfrei.

Du musst dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern

Wenn deine Arbeitstätigkeit während des Semesters die Grenze von 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt, sind die studentische Pflichtversicherung, Familienversicherung oder freiwil-lige Krankenversicherung für Studenten auch zusammen mit einem Gewerbeschein gültig. Aber wie immer, auch hier, gibt es eine Ausnahme. Um in der Familienversicherung der Eltern zu verbleiben, darfst du durchschnittlich max. 435 € (Stand 2019) pro Monat verdienen. Diese Summe gilt insgesamt für alle Gewinne aus mehreren Jobs zusammen. Übersteigt dein Verdienst diese Summe, musst du dich selbst um eine Krankversicherung kümmern.

BaföG und Kindergeld

Solltest du BaföG beziehen, bleibt hier alles unverändert, solange das Jahresbruttoeinkommen 5.400 € nicht übersteigt. Ansonsten musst du mit dem Abzug rechnen. Gegenüber dem Bafög-Amt hast du bezüglich deiner Beschäftigung natürlich eine Meldepflicht.
Beim Kindergeld sind keine Konsequenzen zu erwarten. Solange keine Erstausbildung abge-schlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Das Bafög und Kindergeld für Studenten der selbstständigen Arbeit auf Gewerbeschein ist ebenfalls an den max. Beschäftigungsumfang von 20 Stunde pro Woche während des Semes-ters geknüpft. Sollte deine Arbeitszeit diese Grenze überschreiten, fallen auch Zuwendungen wie BaföG und Kindergeld weg!

Wer kann auf Gewerbeschein arbeiten?

In Deutschland gilt Gewerbefreiheit: Grundsätzlich kann jede Person ab 18 Jahren ein Gewerbe anmelden – auch ausländische Staatsangehörige mit Arbeitserlaubnis.

Wie funktioniert die Beantragung?

Nachdem du geklärt hast, ob du überhaupt ein Gewerbe anmeldest und ob du besondere Bescheinigungen oder Zertifikate vorlegen müsst, stehen dir noch diese 3 Schritte bevor:
1. Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, mach einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Bringe diese Unterlagen mit: Personalausweis bzw. Reisepas mit Meldebescheinigung sowie eventuell bereits vorher angeforderte Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse.
2. Fülle bereits vorab das Gewerbeanmeldungsformular aus, soweit es von der zuständigen Meldestelle online bereitgestellt wird.
3. Reiche das Formular persönlich ein, zahle die Gebühr und nimm deinen Gewerbeschein mit nach Hause.

Du müsst persönlich am Gewerbeamt kommen, um ein Gewerbe anzumelden. Die Gemeinden entscheiden sich selbst über die Kosten für eine Gewerbeanmeldung. Deshalb kann eine Gewerbeanmeldung in einer ländlichen Gegend durchaus unter 10 € kosten und in stark frequentierten Regionen 60 €. Informiere dich besser selbstständig bei deiner Gemeinde.