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Rebeca R.
Recht

Kann man eine Arbeitskündigung zurückziehen?

1 Antwort
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist eine einseitige Willenserklärung, die immer schriftlich sein muss. Der Arbeitgeber muss diese immer annehmen und berücksichtigen. Wenn die Kündigung zurückgenommen werden soll, dann reicht die einseitige Willenserklärung nicht aus. Dazu müssen beide Vertragsseiten ihren WIllen bekunden. Dies kann z.B. mittels eines Gesprächs mit dem Chef oder mit der Personalabteilung erfolgen. Sagt die andere Partei "nein", dann hast man rechtlich keine Chance auf die Fortführung des Vertrags.