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Veronika T.
Jura

Was besagt die Gleichgültigkeitstheorie?

1 Antwort
Die Vertreter der Gleichgültigkeitstheorie kombinieren die Möglichkeitstheorie mit einer dem Wollenselement entsprechenden voluntativen Komponente - namentlich der Gleichgültigkeit. Demnach handelt der Täter nur dann mit Eventualvorsatz, wenn er die für möglich gehaltene Tatbestandsverwirklichung aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Rechtsgut in Kauf nimmt. Eben diese Gleichgültigkeit lässt sich dann nur dadurch feststellen, dass der Täter den möglichen Schadeneintritt erkannt und seinerseits „instrumentalisiert“ hat.