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Andrei C.
BWL

Wie definiert man rechtlich Deutsches Volk?

1 Antwort
Ausdrücklich erwähnt ist der Begriff „Staatsvolk“ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht. Allerdings setzt das Bundesverfassungsgericht den Begriff Deutsches Volk (vgl. Präambel; Art. 56, Art. 146 GG) bzw. Volk (vgl. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) des Grundgesetzes mit dem Begriff Staatsvolk rechtlich gleich – obgleich es sich hier um Verschiedenheiten handelt – welches wiederum prinzipiell durch die Staatsangehörigkeit bestimmt wird.