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Beny J.
Recht

Was ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft?

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Ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist eine Willenserklärung, deren Wirksamkeit nicht von der Zustimmung des Empfängers abhängt, aber davon abhängt, dass sie dem Empfänger zugeht. Beispielsweise ist einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft eine Kündigung des Arbeitsvertrags.