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Horst L.
Jura

Was ist aus rechtlicher Sicht eine Sache?

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Nach § 90 BGB versteht man unter dem Begriff "Sache" körperliche Gegenstände, beispielsweise greifbare, bewegliche Sachen, wie der Tisch oder unbewegliche Sachen wie ein Grundstück. Sachen sind Rechtsobjekte, an denen Besitzrechte und Eigentumsrechte bestehen können.

Tiere sind keine Sachen (§ 90a BGB).