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Rebeca R.
Jura

Wie definiert man Zerstören nach dem StGB?

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Zerstören i.S.d. § 303 StGB kann definiert werden als ein stärkerer Grad des Beschädigens, d.h. eine Einwirkung mit der Folge, dass die bestimmungsmäßige Gebrauchsfähigkeit der Sache völlig aufgehoben wird.

z.B. ein Auto hat nach einem Unfall einen Totalschaden und kann nicht mehr benutzt werden