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Arnold T.
Jura

Was besagt die Äquivalenz- oder Bedingungstheorie?

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Die Bedingungstheorie ist im Strafrecht auch bekannt als die "Condicio-sine-qua-non-Formel" (=Bedingung, ohne welche nicht...) bekannt. Dies bedeutet, dass eine Handlung nur dann als strafbar angesehen werden kann, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Taterfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Die Bedingungstheorie ist also als eine Theorie zur Ursächlichkeit einer Tathandlung in Bezug auf den Taterfolg anzusehen.