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Romana K.
Jura

Was bedeutet eine Zueignung?

1 Antwort
Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Enteignung).