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Sandra S.
BWL

Welche Folgen kann Vertreten ohne Vollmacht nach BGB haben?

1 Antwort
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Man tut nichts und läßt den Vertreter verhandeln, dann muß man sich das zurechnen lassen als hätte man ihn ordnungsgemäß bevollmächtigt.
2. Man widerspricht der Vertretung mangels Vollmacht sofort, dann ergeht vermutlich Versäumnisurteil, für die Folgen haftet dann ggfs. der (eigene) Anwalt.