Arbeiten in den Semesterferien

Arbeiten in den Semesterferien

Veröffentlicht am: 05.02.2020 Autor: Miroslava N.

Auf dem Bankkonto herrscht Ebbe und du möchtest die vorlesungsfreie Zeit dazu nutzen dein Taschengeld aufzubessern? Eine perfekte Idee! Lies dir aber vorher ein paar rechtliche Regelungen durch, du zum Thema Arbeiten in den Semesterferien beachten solltest.

Rechtliche Regelungen zur Arbeit in den Semesterferien

Ein Ferienjob ist ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis für Schüler oder Studenten während der Schul- und Semesterferien (=vorlesungsfreie Zeit). Ein Ferienjob ist für Studis interessant, wenn sie ihr Taschengeld aufbessern wollen. Immer gesucht sind Ferienjobber nicht nur in Supermärkten, der Gastro oder als Promoter, sondern auch als Nachhilfelehrer oder Au-Pair. Solche Jobs werden immer gebraucht und Studenten als Aushilfe gerne angenommen.

An wie vielen Tagen dürfen Werkstudenten mehr als 20 Wochenstunden arbeiten?

Die Arbeitszeit darf 20 Stunden in der Woche überschreiten, wenn es sich um einen Nacht- und Wochenendarbeit handelt oder die Beschäftigung auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt ist oder die Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit auf zwei Monate beschränkt ist.

Darf ich in den Semesterferien Vollzeit arbeiten?

Ja, aber man darf nicht mehr als 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate am Stück in Vollzeit arbeiten, um von der Rentenversicherung befreit zu bleiben.

Rentenversicherung

Du bleibst von Zahlungen in die Rentenversicherung befreit, wenn du jährlich bis zu 70 Tage oder 3 Monate am Stück arbeitest. Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn du über einen längeren Zeitraum arbeitest und durchschnittlich weniger als 450€ im Monat arbeitest. Nicht jedoch, wenn du länger als die 70 Tage bzw. 3 Monate tätig bist und dein monatlicher Verdienst über 450 € liegt. Dann gilt die Versicherungspflicht auch rückwirkend.

Wie viel darf ich in den Semesterferien verdienen?

Für den Erhalt des Studentenstatus sind nicht nur die Anzahl der Wochenstunden wichtig, sondern auch das Einkommen. Grundsätzlich darf ein Student im Monat 450 Euro verdienen und braucht keine Lohnsteuer zu bezahlen. Falls der Student innerhalb dieser Verdienstgrenze bleibt, spielt die Anzahl der Jobs neben dem Studium keine Rolle. Während des Semesters, darf der Werkstudent neben dem Studium höchstens 20 Wochenstunden arbeiten. In den Semesterferien darf der Werkstudent mehr arbeiten.

Wie viel dürfen Bafög-Empfänger während der Semesterferien arbeiten?

Beziehst du während deines Studiums BAföG, dürfen deine Einkünfte nicht 5400 Euro brutto im Jahr überschreiten. Also umgerechnet monatlich 450 Euro. Überschreiten deine Einkünfte neben dem Studium diese Grenze, werden deine BAföG-Leistungen gekürzt. Es spielt keine Rolle, ob du in den jeweiligen Monaten des BAföG-Bewilligungszeitraumes unterschiedlich viel verdienst (wie zum Beispiel beim Arbeiten in den Semesterferien). Am Ende entscheidet, ob du die 5.400 Euro grenze überschreitest oder nicht.

Wenn du kein BAföG-Empfänger bist und mehr als 450 Euro monatlich verdienst, musst du Lohnsteuer zahlen und bist versicherungspflichtig. Der jährliche Grundfreibetrag liegt derzeit bei 9.408 Euro (Standpunkt Januar 2020 – siehe hier entsprechendes Gesetz vom BMF).

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Du darfst als ordentlicher Student während der Semesterferien prinzipiell arbeiten, ohne in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Unabhängig davon, wie viel du verdienst. Dazu muss deine Beschäftigung allerdings auf den Zeitraum der vorlesungsfreien Zeit beschränkt sein.