BAföG und Nebenjob – Alles was du darüber wissen solltest

BAföG und Nebenjob – Alles was du darüber wissen solltest

Published on: 26.04.2021 Author: Maria P.

Zurzeit erhält fast jeder vierte Student BAföG-Förderung. Die BAföG-Förderung ermöglicht Studenten und Schülern ein Studium oder eine schulische Ausbildung unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Das ist natürlich eine gute Sache.

Doch welche Regeln gelten, wenn du gleichzeitig jobben willst, weil du mehr Geld benötigst? Ist das bei BaföG überhaupt möglich und gibt es dabei eine Obergrenze für den Zuverdienst? Alles, was du rund um das Thema BAföG und Nebenjob wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“, das grundsätzlich dafür da ist, um Studenten und Schülern durch finanzielle Unterstützung ein Studium oder eine schulische Ausbildung zu ermöglichen. Oft handelt sich um dabei Menschen, die sich das „von Haus“ nicht leisten können. Die Grundvoraussetzung für den Bezug von BAföG ist, dass man sich in einer schulischen oder akademischen Erstausbildung befindet. Außerdem muss man weitere Voraussetzungen erfüllen: zum Beispiel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das erstes Vollzeitstudium absolvieren, in einem bestimmten Alter sein usw. Die Höhe der BAföG-Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners ab.

Nebenjob und BAföG – Ist das möglich?

Viele von euch fragen sich sicher, ob es überhaupt möglich ist, BAföG zu beziehen, obwohl man jobbt oder anderweitig Geld verdient. Die Antwort lautet: Ja, man darf grundsätzlich Geld dazu verdienen. Allerdings gibt es dabei eine Obergrenze, die nicht überschritten werden sollten. Andernfalls werden deine Ansprüche gekürzt.

Die Frage ist nun: „Wie viel darf man beim BAföG dazu verdienen, damit einem nichts abgezogen wird? Standardmäßig gilt rechtlich, dass du bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten monatlich maximal 450 EUR dazu verdienen darfst. Andernfalls musst du mit Kürzungen rechnen.

Wenn du ein freiwilliges Praktikum unter den entsprechenden gesetzlichen  Rahmenbedingungen absolvierst, dann wird dieses Gehalt wie ein normales Einkommen betrachtet und der Bezug von 5.400 EUR innerhalb eines 12-monatigen Bewilligungszeitraums wird nicht angerechnet. Anders sieht es bei einem Pflichtpraktikum aus: Hier wird dein Gehalt größtenteils auf das BaföG angerechnet.

Nachhilfe als ein idealer Nebenjob im Zuge der Corona-Pandemie

Suchst du momentan nach einem Job, den du auch in der Corona-Pandemie ausüben kannst, ohne dabei die Obergrenze für den BaföG-Bezug zu überschreiten? Was hältst du davon, Nachhilfe zu geben? Bestimmt hast du Fähigkeiten in bestimmten Bereichen, hast eine große Leidenschaft für etwas entwickelt oder kennst dich in manchen Fachgebieten einfach gut aus. Wenn das eine Alternative für dich sein könnte, erstelle ein Profil bei uns und fange sofort mit dem Unterrichten an.

Hier erfährst du, wie das funktioniert und welche Tipps wir dir zum Thema Nachhilfe geben können.